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Für alle Lieferungen - auch solche aus zukünftigen Geschäften - sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
1. Allgemeines
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten durch den Besteller als angenommen, wenn er ihnen nicht sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung widerspricht. Sie gelten weiterhin als von ihm angenommen, wenn unsere Lieferung in Empfang genommen wird. Gegenbestätigungen des Bestellers mit abweichenden Bedingungen werden hiermit widersprochen.
Abschlüsse und Vereinbarungen, auch soweit sie den Vertragsinhalt und diese Geschäftsbedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Abreden, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nur für solche Geschäfte, für die sie ausdrücklich vereinbart werden. Sie haben weder rückwirkend Kraft noch gelten sie für zukünftige Geschäfte, sofern sie nicht erneut schriftlich bestätigt werden. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag mit uns sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Angebotsunterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Materialangaben und Probestücke sind für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Von uns anzufertigende Proben, Entwürfe, Skizzen, Muster und Werkzeuge werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Sie bleiben unser Eigentum. Muster und Entwürfe dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt noch dritten Personen und Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.
3. Auftrag
Verpflichtungen werden erst begründet durch unsere schriftliche Bestätigung des Auftrages, die für den Umfang der Lieferung maßgebend ist. Teillieferungen kann der Besteller nicht zurückweisen.
Falls wir nach Mustern, Zeichnungen und Modellen des Bestellers liefern, übernimmt der Besteller die Haftung dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
4. Preis
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Erhöhen sich Materialpreise, Löhne und sonstige Kosten im Zeitraum zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, so sind wir berechtigt, entsprechend höhere Preise zu berechnen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe hinzu.
Falls im Preis Montageaufstellungen enthalten sind, gelten diese nur für die reguläre Arbeitszeit. Die durch Überstunden entstehenden Mehraufwendungen werden zusätzlich berechnet.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug, sofern in der Auftragsbestätigung keine anderen Zahlungsfristen angegeben sind.
Schuldbeträge sind nach Verzugseintritt ohne vorausgehende Mahnung mindestens in Höhe des jeweiligen Satzes der Kosten für Kontokorrent-Kredite unserer Bank zu verzinsen. Durch die Verzinsung wird die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden unsererseits nicht ausgeschlossen.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Unser Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt bis zur Bezahlung unserer Forderung vorbehalten; ebenso bis zur Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Bestellers ergebenden Saldos aus dem Kontokorrent, jedoch in diesem Falle nur in dem Umfang, in dem der Wert dem Saldo entspricht. Eine Verfügung über die gelieferten Waren außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, ihre Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Die aus einer Weiterveräußerung, Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund dem Besteller erwachsenden Forderungen in Bezug auf die von uns gelieferten Waren werden bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten. Er wird hiermit verpflichtet, den Betrag an uns abzuführen, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt hat.
Diese abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns sofort mitzuteilen, wenn er über Eigentumsvorbehaltsware vor der Bezahlung verfügt. Die eingezogenen Beträge aus abgetretenen Forderungen stehen auch - soweit sie nicht sofort an uns abgeführt werden - uns zu und sind bis zur Höhe unserer Forderungen gesondert aufzubewahren.
Zahlungsverzug des Bestellers sowie jede andere Vertragsverletzung ermächtigt uns, nach Rücktritt vom Vertrag die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen bzw. deren Erlös hat der Besteller uns sofort mitzuteilen mit sämtlichen Angaben, die zur Intervention gegenüber dem Dritten erforderlich sind.
7. Lieferfristen
Angaben über den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Lieferungsverzögerungen oder -beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Unbrauchbarkeit eines wichtigen Arbeitsstückes, Betriebsstörungen, Produktionsunterbrechungen infolge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen oder des nicht rechtzeitigen oder lückenlosen Hereinkommens der erforderlichen Rohstoffe bzw. des Halbleitermaterials oder aus sonstigen Gründen entstehen, berechtigen den Besteller nicht, den Auftrag zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
8. Versand und Gefahrenübergang
Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung unser Werk verlässt, auch wenn wir den Versand durchführen und zur Übernahme der Frachtkosten verpflichtet sind, wobei wir Art des Versandes und des Weges frei bestimmen können, soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für Teillieferungen.
Die Verpackung wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Haftung für Verpackungsmängel oder Schäden wird von uns jedoch nicht übernommen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter zurückzuführen ist.
Versandfertige Ware muß sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen und Lagergebühren zu erheben. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
Die Gefahr geht auch eine Woche nach Zugang der Versandbereitschaftsmeldung beim Besteller auf diesen über.
9. Gewährleistungen und Verjährung
Gütevorschriften und zugesicherte Eigenschaften unsererseits bedürfen besonderer, schriftlicher Vereinbarung bei Vertragsabschluß.
Sofern dem Besteller eine Woche lang nach Zugang der diesbezüglichen Anzeige die Möglichkeit zur Abnahme der Ware in unserem Werk gegeben worden ist, gilt die Ware spätestens bei Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß abgenommen, ohne Rücksicht darauf, ob eine spezielle Abnahme stattgefunden hat. Ist eine derartige Abnahme im Werk nicht eingeräumt worden, gilt die Ware mit Zugang beim Besteller als bedingungsgemäß abgenommen, sofern Beanstandungen nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend gemacht worden sind, wobei der Zeitpunkt der Absendung der Beanstandung entscheidend ist.
Die Ware ist beim Empfang zu prüfen; Transportschäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bei Schäden, die beim Transport auftreten, ist sofort eine Tatbestandsaufnahme durch zuständige Stellen zu veranlassen. Beanstandungen wegen Transportschäden können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
Nach schriftlich frist- und formgerechter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, eine Ersatzlieferung durchzuführen oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Scheitert die Ersatzlieferung bzw. die Nachbesserung, ist der Besteller berechtigt, Wandelung geltend zu machen. Alle Ansprüche - aus welchen Gründen auch immer - verjähren nach zwölf Monaten. Diese Verjährungsfrist beginnt, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren die Ansprüche in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen und Vorschriften.
Die Haftung von Mangelfolgeschäden, z.B. eventuelle Ein- und Ausbaukosten, entgangener Gewinn, Terminverzögerung, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter beruhen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von Witels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen (§ 273 BGB) sind ausgeschlossen, so lange die Wandelung des Vertrages wegen Scheiterns der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung noch nicht wirksam erklärt ist.
10. Rücktritt
Der Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist nicht gestattet. Für den Fall der Abnahmeverweigerung hat der Besteller die durch Bearbeitung des Auftrages bei uns entstandenen Kosten zuzüglich des entgangenen Gewinns oder vollen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen.
11. Werkzeugkosten
Die in unseren Angeboten aufgeführten Werkzeugkosten stellen jeweils Werkzeugkostenanteile dar. Die Werkzeuge sind und bleiben unser alleiniges Eigentum.
12. Gerichtsstand und Sonstiges
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma WITELS Apparate-Maschinen ALBERT. Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, abhängig vom Streitwert, die Zuständigkeit des Amtgerichts Tempelhof-Kreuzberg bzw. des Landgerichts Berlin vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Firma WITELS Apparate-Maschinen ALBERT ist berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Bestimmungen berühren die Rechtswirksamkeit der übrigen Teile nicht.
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