Überhöhung

  • Abweichung von der Geradheit
  • Bogenhöhe
  • Drahtüberhöhung
  • Durchbiegung
  • Pfeilhöhe
  • Krümmung
  • Überhöhung

Die Überhöhung f oder h des Richtgutes ist der maximale Abstand zwischen der Sehne a und dem Richtgutbogen. Die Überhöhung hat die Dimension [mm/Bezugslänge].

In der DIN EN 10 218-2 sind die Anforderungen an die zulässigen Überhöhungen für Stäbe und Drähte spezifiziert.

Umlenken

  • Biegeradius
  • definiertes Umlenken
  • Richtungswechsel
  • Umlenken
  • Umlenkrolle
  • Umlenkrollenradius
  • Umspulen

Bei der Drahtherstellung und Weiterverarbeitung muß das Prozeßmaterial häufig umgelenkt werden. Um für das Richten nachteilige Veränderungen der Ausgangskrümmung und der Werkstoffparameter zu vermeiden, ist das Prozeßmaterial elastisch in Richtung seiner Ausgangskrümmung umzulenken. Eine elastische Umlenkung wird vom Durchmesser der Umlenkrolle bestimmt, der von den geometrischen Abmessungen des Prozeßmaterials, seinem Elastizitätsmodul, der Dehngrenze sowie von der Ausgangskrümmung abhängt. Die Ermittlung des zulässigen minimalen Wertes des Umlenkrollendurchmessers gelingt über eine Berechnungsgleichung.

Der Abspulrichter aus der Produktpalette von WITELS-ALBERT berücksichtigt für den Prozeß Abspulen die elastische Umlenkung in Richtung der Ausgangskrümmung des Prozeßmaterials. Auf Kundenwunsch können Abspulrichter für spezifische Prozeßmaterialien mit angepaßten Umlenkrollen hergestellt werden.
 

Für gerades Richtgut gilt für den minimalen Umlenkrollendurchmesser D = d x (E/Rp0,2):

D minimaler Umlenkrollendurchmesser [mm]
d Drahtdurchmesser bzw. Richtgutdicke [mm]
E Elastizitätsmodul [N/mm2]
Rp0,2 Streckgrenze [N/mm2]